Viele Anleger haben in P&R-Container investiert, weil ihnen ein Anlageberater dazu geraten hat. In den meisten Fällen fand jedoch keine korrekte Beratung statt. Für einen Schadensersatzanspruch reicht es bereits aus, dass nur eine der zahlreichen Aufklärungspflichten verletzt wurde. Der Berater ist dann verpflichtet, das gesamte Investment rückabzuwickeln. Das heißt, der Anleger erhält sein investiertes Kapital abzüglich der erhaltenen Mieten zurück. Beratungsverträge müssen nicht schriftlich gefasst werden, sodass z.B. auch eine Beratungssituation aufgrund eines kurzen Telefonats möglich ist
Anlageberater sind verpflichtet, anleger- und objektgerecht zu beraten und den Kunden unaufgefordert über alle entscheidungsrelevanten Umstände richtig aufklären. Dazu gehören auch öffentlich bekannte Warnhinweise über P&R, darunter:
- Kauf-, Rückkaufs- und Mietpreise lagen weit über Marktniveau
- Einschlägige Presseberichte, die auf mangelnde Plausibilität hinwiesen
- Branchenrisiko aufgrund der Schifffahrtskrise seit 2008 und die Insolvenz des Konkurrenten Magellan (2016)
- Fraglicher Eigentumserwerb an den Containern
- Eingeschränkte Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer
Investor Rights bündelt Ansprüche gegen Anlageberater und Vermittler und prüft, ob eine Prozesskostenfinanzierung möglich ist. Sprechen Sie uns gerne an!