Finanzierungsvolumen erreicht:
LitFin hat bekannt gegeben, dass das benötigte Mindestvolumen an Schadensersatzansprüchen geschädigter Wirecard-Anleger auf Basis vorläufiger Zahlen erreicht wurde. Die Finanzierungsbedingung wurde somit erreicht und die Finanzierung der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung der Ersatzansprüche ist sichergestellt.
Die für die geschädigten Wirecard-Investoren tätigen Anwälte der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Pinsent Masons werden in den kommenden Monaten die Einzelfallprüfung vornehmen.
Geschädigte Aktionäre und Anleihegläubiger können nach wie vor an der finanzierten Sammelklage teilnehmen. Da das Mindestfinanzierungsvolumen bereits überschritten wurde, ändern sich ab dem 1. Mai 2021 die Finanzierungskonditionen. Alle neuen Finanzierungsverträge, die ab dem 1. Mai 2021 geschlossen werden, sehen eine Erfolgsbeteiligung für den Prozesskostenfinanzierer in Höhe von 26% – 30% vor.
Für alle, die den Finanzierungsvertrag bereits vor dem 01.05.2021 geschlossen haben, ändert sich nichts. Die Erfolgsbeteiligung beträgt dann unverändert 24% – 28%.
Der Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG - Ernst & Young - hat es mutmaßlich unterlassen, sich für die bilanziell ausgewiesenen Guthaben in Milliardenhöhe Saldenbestätigungen der kontoführenden Banken vorlegen zu lassen und damit möglicherweise erheblich gegen seine Pflichten verstoßen. Dies ist insbesondere deshalb verwunderlich, da seit dem Jahr 2008 zahlreiche kritische Berichte und Hinweise rund um die Wirecard AG und deren Bilanzierungspraxis vorlagen, sodass eine Intensivierung der Prüfungshandlungen seitens der Wirtschaftsprüfer aus unserer Sicht unerlässlich gewesen wäre.
Dieser Verhaltensverstoß ist schwerlich nachvollziehbar und aus unserer Sicht mindestens grob fahrlässig. Die Wirtschaftsprüfer haben es möglicherweise sogar bewusst unterlassen, die Saldenbestätigungen einzuholen oder eventuell vorliegende Saldenbestätigungen auf Korrektheit zu prüfen und damit verbunden möglicherweise billigend in Kauf genommen, dass die ausgewiesenen Guthaben nicht existieren. Hierdurch könnten Sie eine mit dem falschen Testat verbundene Schädigung Dritter, insbesondere von Aktionären, billigend in Kauf genommen haben.
Den Aktionären und Anleiheinhabern, die auf die testierten Jahresabschlüsse vertraut haben, steht daher nach unserer Einschätzung ein Schadensersatzanspruch zu. Die Anleger müssen so gestellt werden, als hätten sie die Investition nie getätigt bzw. Ihre Investition bereits früher veräußert. Ernst & Young ist daher aus unserer Sicht zum Ersatz des kompletten Schadens verpflichtet.