Infolge der Insolvenz des Apothekendienstleisters AvP und der einschlägigen Pressemeldungen besteht für betroffene Apotheker die Gefahr, dass Ihre bei AvP befindlichen Gelder nach Auffassung des Insolvenzverwalters keine Aussonderungsrechte begründen und daher diese Apotheker auch nur quotal als einfache Insolvenzgläubiger befriedigt werden. Auch dies möglicherweise erst nach vielen Jahren. Für betroffene Apotheker wirft dies eine Reihe komplexer juristischer und wirtschaftlicher Fragen auf, bei deren Beantwortung Investor Rights und ihre Partnerunternehmen unterstützen möchten:
1. Wahrung der Rechte Geschädigter im Insolvenzverfahren der AvP
Zunächst ist es ist dringend empfehlenswert, dass die von der AvP betroffenen Apotheker ihre Rechte im Insolvenzverfahren durch erfahrene Rechtsanwälte wahren lassen. Insbesondere auch die Forderungsanmeldung im am 1. November 2020 zu eröffnenden Insolvenzverfahren sollte zeitnah und inhaltlich korrekt erfolgen. Geschädigte Apotheker, die ihre Forderungen nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, partizipieren nicht am Insolvenzverfahren und etwaigen Ausschüttungen.
Investor-Rights bietet hier den betroffenen Apothekern die kostensparende Bündelung und Vermittlung an insolvenzerfahrene, kooperierende Rechtsanwälte an.
2. Prüfung der Aussichten einer Sammelklage für geschädigte Aktionäre und Vermittlung einer Prozesskostenfinanzierung
Unabhängig von der Frage der Beteiligung am Insolvenzverfahren wird maßgeblich für die Höhe des Anspruchs der Apotheker die Frage des Bestehens von sog. Aussonderungsrechten sein. Dies zu beantworten setzt angesichts verschiedener Verträge und AGBs über die Jahre vertiefte rechtliche Prüfungen voraus.
Mit Investor-Rights kooperierende Anwälte prüfen derzeit die Erfolgsaussichten etwaiger Klagen gegen AvP und deren verantwortliche Geschäftsführer. Für den Fall, dass diese Vorprüfung Erfolgsaussichten ergeben, organisiert Investor-Rights eine Sammelklage mit der geschädigte Apotheker kostengünstig ihre Rechte wahren können. Durch Bündelung von mehreren Geschädigten in einem Verfahren lassen sich Prozess- und Anwaltskosten reduzieren und Klagen mit überschaubaren Kostenrisiken wirtschaftlicher erheben.
Zusätzlich beabsichtigt Investor-Rights einen Investorenprozess zur Einbindung eines Prozesskostenfinanzierers durchführen, was bei Identifikation für teilnehmende Apotheker eine risikofreie Geltendmachung ihrer Ansprüche ermöglicht. Denn mit Einbindung eines Prozesskostenfinanzierers übernimmt dieser gegen eine Erlösbeteiligung das gesamte Kostenrisiko der Klage.
3. Vermittlung eines Angebots zum Kauf der Forderungen gegen AvP
Insolvenzverfahren können viele Jahre dauern und mehrere Millionen Euro kosten. Insbesondere aufgrund zu erwartender Klagen ist davon auszugehen, dass mehrere Jahre vergehen, bis das Insolvenzverfahren beendet wird. Am Ende ist unklar, ob und in welcher Höhe geschädigte Gläubiger überhaupt befriedigt werden. Um betroffenen Apothekern, die nicht prozessieren möchten oder jahrelang auf eine Auszahlung im Insolvenzverfahren warten können, zu helfen, kann Investor-Rights über Partner Kaufangebote zum sofortigen Abkauf ihrer Insolvenzverfahren vermitteln. Auf diese Weise können Apotheker sofortige Liquidität generieren und sich wieder dem Tagesgeschäft widmen.